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FG Rheinland-Pfalz, 10.07.1989 - 5 K 286/88 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 1990, 198
Wird zitiert von ... (2)
- BFH, 12.12.1990 - I R 43/89
Zum Verbot der Körperschaftsteueranrechnung für gemeinnützige Stiftungen
dd) Schließlich kann die Gesamtbelastung der gemeinnützigen Anteilseigner begrenzt oder gemindert werden, soweit Möglichkeiten bestehen, an Stelle der durch die Ausschüttungsbelastung wirtschaftlich teureren Finanzierung des gezeichneten Kapitals der Kapitalgesellschaft im zulässigen Rahmen andere Gestaltungen zu wählen (vgl. z.B. FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Juli 1989 5 K 286/88, EFG 1990, 198, Revision BFH I R 79/89 ; FG Düsseldorf, Urteil vom 10. August 1988 6 K 168/88 KA (K, H, - Ke -), EFG 1989, 80; BMF-Schreiben vom 16. März 1987, BStBl I 1987, 373). - BFH, 05.02.1992 - I R 79/89
Voraussetzunge für die fingierte Festellung des Einkommens bei der …
Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1990, 198 veröffentlicht.